Britta Lauerwald - Betreuungs- und ambulante Dienste

Beratungszentrum Pflegeberatung

Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung? Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall? Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen und beraten Sie, eine gute Lösung für Ihre Situation zu finden.

04454-9799910

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt.

Beratungsgespräche für sie und ihre Angehörigen nach §37.3 bei ihnen zu hause

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie oder ihre Angehörigen kompetent zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen.

Hausbesuche möglich

Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause

Kostenlose Beratung

Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos

Kompetente Unterstützung

Erfahrene Pflegeberater helfen bei der Auswahl passender Angebote

Kontaktmöglichkeiten
Wir sind für Sie da
Telefon
04454-9799910
E-Mail
info@betreuung-lauerwald.de
Sprechzeiten
Mo-Do, 09:00 – 13:00 Uhr

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen.

Zweck der Beratungsbesuche

Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Qualitätssicherung der häuslichen Pflege

Praktische pflegefachliche Unterstützung

Regelmäßige Hilfestellung für pflegende Angehörige

Häufigkeit der Beratungsbesuche
2-3

Pflegegrad 2 und 3

Halbjährlich

Einmal pro Halbjahr ist ein Beratungsbesuch verpflichtend

4-5

Pflegegrad 4 und 5

Vierteljährlich

Einmal pro Quartal ist ein Beratungsbesuch verpflichtend

Wichtiger Hinweis

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, daher ist auch kein Beratungsbesuch verpflichtend. Dennoch können Versicherte mit Pflegegrad 1 freiwillig Beratungsbesuche in Anspruch nehmen.

Wichtig: Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen. Bei Nichtwahrnehmung der verpflichtenden Beratungsbesuche kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.

Pflegegrade

Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden betroffene Personen in verschiedene Pflegegrade eingeordnet. Je schwerer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, umso höher ist die Leistung aus der Pflegeversicherung.

1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (Härtefall)

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Bei der Begutachtung werden die Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen differenziert erfasst.

Neben den klassischen Bereichen werden auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens umfassend betrachtet:

Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Hauswirtschaftliche Versorgung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gestaltung des Alltagslebens
Soziale Kontakte

Anspruch auf Pflegeberatung

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.

Versicherte, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch

Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht

Versicherte, die sich mit ihrem Pflegebedarf an die Pflegekassen wenden, um die Pflegebedürftigkeit durch eine Begutachtung feststellen zu lassen

Wo kann ich mehr erfahren?

Weitere Informationen und hilfreiche Ressourcen zum Thema Pflege

Bundesministerium für Gesundheit
Offizielle Informationen zur Pflegeberatung
Online-Ratgeber Pflege
Umfassende Informationen und Hilfestellungen

Wir sind für Sie da!

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre kostenlose Pflegeberatung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation – ob telefonisch, per E-Mail oder bei einem Hausbesuch.

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